Der Verband Swiss Fintech Innovations vertritt die Interessen seiner Mitglieder (hauptsächlich Schweizer Banken und Versicherungen) im Bereich der Digitalisierung und Innovation in der Finanz- und Versicherungsindustrie. Unsere Arbeitsgruppe Regulations beschäftigt sich mit Gesetzgebung und Regulierung rund um diese Themengebiete und hat auch im Gesetzgebungsprozess zur Fintech-Gesetzgebung bereits mehrfach ihre Positionen dargelegt (vgl. Stellungnahme zur Fintech-Vorlage, zum E-ID-Gesetz und zur Änderung des KKG).
Unsere Stellungnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Zur Änderung der Bankenverordnung (BankV)
1. Die Auslegung des Anlage- und Verzinsungsverbots ist allzu eng und schränkt den Anwendungsbereich der „Fintech-Lizenz“ empfindlich ein. Der Erläuterungsbericht ist zudem teilweise verwirrend. Es muss im Vernehmlassungsbericht klar gestellt werden, welche Anwendungsmöglichkeiten mit der „Fintech-Lizenz“ gegeben sind.
2. Es muss im Vernehmlassungsbericht klar gestellt werden, dass die neuen Bewilligungsträger ein Konto bei der Schweizer Nationalbank (SNB) eröffnen können, andernfalls kaum sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für die neue „Fintech-Lizenz“ bestehen.
3. Das Mindestkapital von 5% der entgegengenommenen Publikumseinlagen ist deutlich zu hoch, angesichts der Tatsache, dass mit diesen Publikumseinlagen in keiner Form „gearbeitet“ werden darf und diese in der Schweiz und getrennt von den eigenen Mitteln zu verwahren sind.
Zur Änderung der Verordnung zum KKG (VKKG)
4. SFTI hat bereits in früheren Stellungnahmen (zur Fintech-Vorlage, zum E-ID-Gesetz und zur Änderung des KKG) die Herstellung eines regulatorischen Level-Playing-Fields im Rahmen der Gesetzgebung befürwortet. Entsprechend stimmt SFTI der KKG-Revision und auch der nun vorgelegten Änderung der dazugehörigen Verordnung im Grundsatz zu.
5. Diese Änderungen führen zu einer fundamentalen Veränderung der Stossrichtung der Fintech-Vorlage mit welcher SFTI nicht einverstanden ist. Statt Hürden für digitale und innovative Geschäftsmodelle abzubauen, werden neue Hürden geschaffen. SFTI beantragt deshalb erneut, durch zusätzliche Anpassungen (nun wenigstens der Verordnung) innovative und digitale Finanzdienstleistungen in diesem Bereich für alle Marktteilnehmer zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, womit auch der Geist der Fintech-Vorlage gewahrt bleiben würde. Konkret ist in der Verordnung festzulegen, dass das Formerfordernis der Schriftlichkeit im KKG durch Verwendung einer „in Text nachweisbaren Form“ erfüllt wird.
6. Die Liberalisierung der Formvorschrift “Schriftlichkeit” muss auch bei allen andern Themen erfolgen, von welchen Finanztransaktionen typischerweise betroffen sind.
Die ganze Stellungnahme können Sie hier einsehen SFTI Stellungnahme Fintech Lizenz.